Entlastungsbetrag-Unterstützung im Alltag
Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI – Abrechnung über den Entlastungsbetrag
Unser Unternehmen ist offiziell vom Landesamt zugelassen, um haushaltsnahe Dienstleistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abzurechnen. Dieser Betrag steht pflegebedürftigen Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung und kann für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Wichtige Informationen zum Entlastungsbetrag:
Anspruchsberechtigung: Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Leistungsumfang: Die Pflegekasse stellt monatlich bis zu 125 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge können bis zum Jahresende angespart und in das Folgejahr übertragen werden.
Leistungen unseres Unternehmens: Wir bieten umfassende haushaltsnahe Unterstützung an, wie z. B. Fensterreinigung, Reinigungsarbeiten im Haushalt, sowie sonstige Tätigkeiten im Haushalt.
Abrechnung: Dank einer Abtretungserklärung können wir die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse übernehmen. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir rechnen unsere Leistungen bis zur Höhe des Entlastungsbetrags direkt mit der Kasse ab.
Diese Leistungen sollen den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten. Für weitere Fragen zur Nutzung des Entlastungsbetrags und unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.